Irish Wolfhound Fan Club Mügeln - Ausstellungsordnung (Auszug)
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Auszug aus der Ausstellungsordnung
Es kann jeder Rassehunde-Besitzer ausstellen. Er ist nicht verpflichtet, einem
Verein anzugehören. Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der
Ausstellungs- (Start-) gebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Findet
die Ausstellung auf Grund höherer Gewalt nicht statt, so kann ein Teil der
Startgebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder
Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die durch seinen Hund
auf dem Ausstellungsgelände entstehen. Beim Betreten des Ausstellungsgeländes
sind die Impfausweise unaufgefordert vorzuzeigen. Alle Hunde sind auf dem
Ausstellungsgelände so eng an der Leine zu führen, das andere Aussteller und
deren Hunde, sowie Besucher, nicht gefährdet werden. Bissige Hunde müssen einen
Maulkorb tragen. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der
Ausstellungsleitung, deren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist.
Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Verweisung vom Ausstellungsgelände
und den Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Bei Formfehlern ist die
Ausstellungsleitung sofort zu informieren. Das Richterurteil ist unanfechtbar,
der Rechtsweg ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis!
Alte Ausstellungshunde müssen im Impfausweiseingetragene Schutzimpfungen
nachweisen, die mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Ausstellung verabreicht
wurde und höchstens ein Jahr alt sind. Mit Zahnfehlern behaftete Großrassen
können nur an Schauen teilnehmen, wenn ein Röntgenbild und ein Attest vom
Tierarzt vorliegen. Alte Hunde mit Ahnenpaß, die nach dem Kupierverbot an Ohren
(1988) bzw. Ruten (01.06.1998) kupiert wurden, werden von der Bewertung
ausgeschlossen.