Irish Wolfhound Fan Club Mügeln - Ausstellungsordnung (Auszug)

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Auszug aus der Ausstellungsordnung


Es kann jeder Rassehunde-Besitzer ausstellen. Er ist nicht verpflichtet, einem Verein anzugehören. Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Ausstellungs- (Start-) gebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung. Findet die Ausstellung auf Grund höherer Gewalt nicht statt, so kann ein Teil der Startgebühr zur Deckung der entstandenen Unkosten verwendet werden. Jeder Hundebesitzer haftet gemäß BGB selbst für alle Schäden, die durch seinen Hund auf dem Ausstellungsgelände entstehen. Beim Betreten des Ausstellungsgeländes sind die Impfausweise unaufgefordert vorzuzeigen. Alle Hunde sind auf dem Ausstellungsgelände so eng an der Leine zu führen, das andere Aussteller und deren Hunde, sowie Besucher, nicht gefährdet werden. Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung, deren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten ist. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Verweisung vom Ausstellungsgelände und den Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Bei Formfehlern ist die Ausstellungsleitung sofort zu informieren. Das Richterurteil ist unanfechtbar, der Rechtsweg ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis!
Alte Ausstellungshunde müssen im Impfausweiseingetragene Schutzimpfungen nachweisen, die mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Ausstellung verabreicht wurde und höchstens ein Jahr alt sind. Mit Zahnfehlern behaftete Großrassen können nur an Schauen teilnehmen, wenn ein Röntgenbild und ein Attest vom Tierarzt vorliegen. Alte Hunde mit Ahnenpaß, die nach dem Kupierverbot an Ohren (1988) bzw. Ruten (01.06.1998) kupiert wurden, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

 


Anschrift siehe Impressum